Belegausgabepflicht (Bonpflicht)
Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss nach § 146a Abs. 2 AO bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg erstellen und dem Kunden anbieten, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Vorgang. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen. Mit seiner Zustimmung darf der Beleg elektronisch bereitgestellt werden, etwa per QR-Code.
Ausführlich mit Pflichtangaben, Befreiung, Bewirtungsbeleg und den geplanten Änderungen: Belegausgabepflicht
So löst OktoPOS das
OktoPOS bietet neben dem Papierbon einen elektronischen PDF-Beleg, den Kunden per QR-Code abrufen können, auch an Self-Checkout-Kassen. Das erspart Rollenwechsel und Druckerstaus.
Stand: 6. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwandte Begriffe: KassenSichV · Elektronischer Beleg · TSE · Self-Checkout
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