Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung

* Pflichtfelder

oktopos.com/operations/label-printers
Fünf Köchinnen und Köche in einer hellen Großküche mit Küchenmonitoren an Deckenstangen und an der Wand, im Vordergrund angerichtete Gerichte und Getränke auf dem PassKI-generiert
Abläufe

Etikettendrucker für Lebensmittel

KI-generiert

Etiketten­drucker - OktoLabel

Etiketten für verpackte Lebensmittel.

Software: SW-OL

Mehrere Becher mit Beispiel Etikett mit Produkt Informationen

Allgemeines Fachwissen

Etiketten für verpackte Lebensmittel: Pflichtangaben, Datum und Grundpreis

Welche Angaben auf das Etikett gehören

Entscheidend ist, wie die Ware angeboten wird. Packt ein Betrieb im eigenen Laden ab und legt die Packung zur Selbstbedienung aus, verlangt § 4 Abs. 1 LMIDV fast die volle Kennzeichnung nach der LMIV: Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Menge wertgebender Zutaten, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Aufbewahrungshinweise, Name und Anschrift, wo nötig Herkunft und Alkoholgehalt. Eine Nährwerttabelle ist dafür nicht vorgeschrieben. Liegt dieselbe Packung hinter der Bedientheke, genügt die Angabe der Allergene, etwa auf einem Schild. Für im Laden verpackte Dauerbackwaren und Süßwaren gibt es eine Erleichterung.

Schrift und Allergene

Auf vorverpackter Ware aus dem Herstellerbetrieb brauchen die Pflichtangaben eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm, bei einer größten Packungsfläche unter 80 cm² von 0,9 mm (Art. 13 LMIV). Die x-Höhe ist die Höhe des kleinen x der verwendeten Schrift. Allergene stehen im Zutatenverzeichnis und müssen sich durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe vom übrigen Text abheben (Art. 21 LMIV). Üblich sind Fettdruck oder Großbuchstaben.

Datum und Grundpreis

Das Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“) nennt, bis wann das Lebensmittel seine Eigenschaften behält. Danach darf es weiter verkauft werden, wenn es einwandfrei ist, die Verantwortung liegt dann beim Händler. Das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) tragen sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch. Nach Ablauf gelten sie als nicht sicher (Art. 24 LMIV) und dürfen nicht mehr verkauft werden. Neben den Gesamtpreis einer Fertigpackung gehört der Grundpreis je Kilogramm oder Liter (§§ 4 und 5 PAngV). Ausgenommen sind unter anderem Packungen unter 10 Gramm und kleine Einzelhändler, die überwiegend bedienen, außer sie beziehen ihr Sortiment über ein Vertriebssystem.

Mehr im Wissensbereich: Warenwirtschaft und auf den Seiten Rezepte, Nährwerte und Allergene und Hardware.

Stand: 7. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.