Elektronischer Beleg (E-Bon)
Der elektronische Beleg ist der Kassenbon in digitaler Form, meist als PDF, das der Kunde über einen QR-Code abruft oder per E-Mail erhält. Er erfüllt die Belegausgabepflicht wie der Papierbon und enthält dieselben Angaben einschließlich der TSE-Daten.
Rechtliche Einordnung
Nach geltendem Recht setzt die elektronische Bereitstellung die Zustimmung des Kunden voraus (§ 146a Abs. 2 AO). Der Beleg muss in einem standardisierten Format bereitgestellt werden, etwa als PDF, PNG oder JPG. Erstellt werden muss er in jedem Fall. Ob der Kunde ihn abruft, ist für die Erfüllung der Pflicht unerheblich.
Geplante Änderung ab 2028
Nach dem Regierungsentwurf eines Zweiten Kassengesetzes vom 23. September 2026 soll ab dem 1. Januar 2028 der elektronische Beleg der Regelfall werden. Einen Papierbeleg könnte der Kunde weiterhin verlangen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt.
Häufige Fragen
Reicht es, den Beleg auf dem Kundendisplay anzuzeigen?
Nein. Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung genügt das bloße Anzeigen auf einem Bildschirm des Betriebs nicht. Der Kunde muss den Beleg elektronisch erhalten können, etwa durch Abruf per QR-Code auf sein Gerät.
Ist der QR-Code auf dem Bon derselbe wie der Download-Code?
Nein. Der QR-Code mit den TSE-Daten dient der Prüfung der Signatur und ist Pflichtinhalt des Belegs. Der Download-Code führt zum Beleg selbst. Beim elektronischen Beleg sind die TSE-Daten im PDF enthalten.
Taugt der E-Bon als Bewirtungsbeleg?
Ja, wenn er die Pflichtangaben enthält. Seit 2023 erkennt das Finanzamt Bewirtungskosten als Betriebsausgabe nur noch mit einem maschinell erstellten Beleg aus einer Kasse mit TSE an (BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021). Ein digitaler Beleg erfüllt das wie Papier.
So löst OktoPOS das
Der elektronische Belegservice von OktoPOS stellt PDF-Belege per QR-Code bereit, anonym, ohne App und auch an Self-Checkout-Kassen. Bei Verbindungsausfall werden Belege zwischengespeichert und automatisch nachgeliefert.
Stand: 6. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwandte Begriffe: Belegausgabepflicht · TSE · Self-Checkout
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