Offene Ladenkasse
Die offene Ladenkasse ist das Kassieren ohne elektronisches System, etwa mit Geldkassette oder Schublade. Sie ist in Deutschland derzeit erlaubt. Nach dem Regierungsentwurf eines Zweiten Kassengesetzes vom 23. September 2026 soll sie ab dem 1. Januar 2028 für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz entfallen.
Wie ordnungsgemäß kassiert wird
Grundsätzlich ist jeder Verkauf einzeln aufzuzeichnen. Nach § 146 Abs. 1 AO entfällt das nur beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen gegen Barzahlung, und diese Erleichterung gilt nur, solange kein elektronisches System eingesetzt wird. Dann wird die Tageseinnahme rückwärts über den Kassenbericht ermittelt: Endbestand laut Zählung, abzüglich Anfangsbestand und Einlagen, zuzüglich Ausgaben und Entnahmen. Ein Zählprotokoll mit den Stückzahlen je Münze und Schein ist dringend zu empfehlen, weil es belegt, dass tatsächlich gezählt wurde.
Wo die Risiken liegen
TSE, Belegausgabe und Kassenmeldung gelten nicht. Dafür ist die Beweislage schwach: Ohne Einzelaufzeichnungen lässt sich die Vollständigkeit kaum belegen, und schon formelle Mängel im Kassenbericht können eine Hinzuschätzung tragen. Auch bei der offenen Ladenkasse darf das Finanzamt eine Kassennachschau durchführen und einen Kassensturz verlangen.
Geplante Kassenpflicht ab 2028
Betroffen wären Unternehmen mit einem Gesamtumsatz über 100.000 Euro im Kalenderjahr, es zählt also nicht nur die Bareinnahme. Ausgenommen wäre, wer weniger als 12.000 Euro im Jahr bar einnimmt, weitere Ausnahmen soll eine Verordnung regeln. Wer unter die Pflicht fällt, müsste eine elektronische Kasse mit TSE einsetzen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt.
Häufige Fragen
Welches Jahr zählt für die Umsatzgrenze?
Das lässt der Entwurf nicht eindeutig erkennen, Fachbeiträge lesen ihn unterschiedlich. Wer 2026 oder 2027 über 100.000 Euro Umsatz liegt, sollte sich darauf einstellen, ab 2028 eine elektronische Kasse zu brauchen.
Darf ich offene Ladenkasse und elektronische Kasse nebeneinander führen?
Nur mit klarer Trennung, etwa für räumlich getrennte Verkaufsbereiche. Umsätze desselben Bereichs wahlweise an der elektronischen Kasse vorbeizuführen, ist unzulässig. Und sobald ein elektronisches System im Einsatz ist, entfällt für diese Umsätze die Erleichterung bei der Einzelaufzeichnung.
Reicht es, abends einfach den Bestand zu zählen?
Nur zusammen mit einem vollständigen Kassenbericht, der Anfangsbestand, Ausgaben, Einlagen und Entnahmen mit Belegen ausweist. Eine Summe ohne nachvollziehbare Herleitung ist kein ordnungsgemäßer Kassenbericht.
So löst OktoPOS das
Für Betriebe, die von der offenen Ladenkasse auf ein elektronisches System umsteigen, schafft OktoPOS die technische Grundlage mit Tagesabschluss, Kassenbuch, zertifizierter Sicherheitseinrichtung und GoBD-konformer Aufzeichnung. OktoPOS liefert das Werkzeug, die ordnungsgemäße Nutzung bleibt in Ihrer Verantwortung.
Stand: 5. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwandte Begriffe: Kassensystem · Kassenbuch · GoBD · KassenSichV
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