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RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung, Österreich)

Die RKSV verpflichtet Betriebe in Österreich seit dem 1. April 2017, jeden Barumsatz über eine Signaturerstellungseinheit zu signieren und im Datenerfassungsprotokoll (DEP) zu speichern. Jeder Beleg trägt einen maschinenlesbaren Code, meist als QR-Code.

Wer eine Registrierkasse braucht

Pflicht ist sie ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze sind. Als Barumsatz zählen auch Karten- und Kontaktloszahlungen. Für Umsätze im Freien, etwa am Marktstand, gilt seit 2026 die Erleichterung der vereinfachten Losungsermittlung bis 45.000 Euro Jahresumsatz. Unabhängig von der Kassenpflicht muss bei Barzahlung ein Beleg erteilt werden, und der Kunde muss ihn bis vor die Geschäftsräume mitnehmen.

Signatur und Sonderbelege

Die Signaturerstellungseinheit stammt von einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter, die Kasse verkettet die Umsätze kryptografisch. Kasse und Signatureinheit werden über FinanzOnline registriert. Der Startbeleg bei Inbetriebnahme ist zu prüfen. Der Monatsbeleg schließt jeden Monat ab, der Dezember-Monatsbeleg ist zugleich Jahresbeleg und muss bis zum 15. Februar des Folgejahres mit der Belegcheck-App geprüft werden.

Häufige Fragen

Was gilt bei Ausfall der Signatureinheit?

Weiter kassieren, die Belege tragen den Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“. Dauert der Ausfall länger als 48 Stunden, ist er über FinanzOnline zu melden, ebenso die Wiederinbetriebnahme.

Wie oft muss das DEP gesichert werden?

Mindestens quartalsweise auf einem externen Medium. Aufzubewahren ist es sieben Jahre.

Gibt es in Österreich den digitalen Beleg?

Seit dem 1. Oktober 2026. Er kann per E-Mail oder App übermittelt oder auf einem kundenseitigen Bildschirm zur digitalen Mitnahme angezeigt werden. Den Papierbeleg kann der Kunde weiterhin verlangen, auch nachträglich bis Geschäftsschluss am selben Tag.

Reicht eine deutsche TSE für eine Filiale in Österreich?

Nein. RKSV und KassenSichV arbeiten mit unterschiedlicher Technik, Signaturerstellungseinheit und DEP gegen TSE und DSFinV-K. Maßgeblich ist das Land der Betriebsstätte.

So löst OktoPOS das

OktoPOS bringt für die RKSV die technische Grundlage mit, von der Signatur über das Datenerfassungsprotokoll bis zu den automatischen Monats- und Jahresbelegen. Es ist dasselbe System, das in Deutschland die KassenSichV abdeckt, für Betriebe mit Standorten in beiden Ländern also eine Kasse für beide.

Stand: 5. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verwandte Begriffe: KassenSichV · TSE · Belegausgabepflicht

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