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Kassenmeldepflicht (§ 146a Abs. 4 AO)

Elektronische Kassen samt TSE sind nach § 146a Abs. 4 AO dem Finanzamt zu melden, über „Mein ELSTER“ oder eine Softwareschnittstelle. Anschaffung und Außerbetriebnahme sind jeweils innerhalb eines Monats mitzuteilen. Gemeldet werden je Betriebsstätte immer alle dort eingesetzten Systeme, bei jeder Änderung also die vollständige Mitteilung neu.

Ausführlich mit den benötigten Daten und den Folgen einer fehlenden Meldung: Kassenmeldepflicht

So löst OktoPOS das

OktoPOS arbeitet mit zertifizierten Hardware-TSEs, deren Daten täglich im OktoPOS Manager gesichert werden. OktoPOS zeigt das Ablaufdatum der TSE an und warnt rechtzeitig, bevor ein Tausch nötig wird.

Stand: 6. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verwandte Begriffe: TSE · KassenSichV · Kassennachschau

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